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Sonderkost

Auf dem Menüplan sind bei jedem Gericht die deklarierungspflichtigen Zusatzstoffe und Allergene angegeben. Macht eine bescheinigte Allergie oder Unverträglichkeit eine spezielle Verpflegung notwendig, gibt es verschiedene Verpflegungsmöglichkeiten. Diese werden für jeden Einzelfall geprüft, ggf. auch in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen und Ihrem Kind.


Auf Grundlage der Allergie- oder Unverträglichkeitsinformation und einer ärztlichen Bescheinigung nimmt unsere Ökotrophologin eine Bewertung der Verpflegungsmöglichkeiten vor und vereinbart ggf. ein Einzelfallgespräch mit Ihnen. In dem Gespräch werden nach Bedarf Detailinformationen zu der Allergie oder Unverträglichkeit besprochen und die Verpflegungsmöglichkeiten abgestimmt. 


HINWEISE: 

• Solange keine ärztliche Bescheinigung vorliegt, kann keine Sonderkostverpflegung erfolgen. 

• Die angegebene Allergie oder Unverträglichkeit auf dem Anmeldeformular und der Bescheinigung müssen übereinstimmen.

• Die Bescheinigung darf grundsätzlich nicht älter als 12 Monate sein. 

• Alle Informationen auf der Bescheinigung (Allergie / Unverträglichkeit, Datum, Arztstempel etc.) müssen gut erkennbar sein.


Wir bitten um Ihr Verständnis, sollte im Einzelfall die Verpflegung Ihres Kindes nicht über uns erfolgen können. In jedem Fall versuchen wir, in Absprache mit allen Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung zu finden. 


Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Sonderkost bei Allergien oder Unverträglichkeiten? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular zum Thema "Sonderkost".


zum Kontaktformular

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• Kindertagesstätte in der City

• Kindertagesstätte an den Teichen

• Kindertagesstätte am Schlosspark Fallersleben

• Kindertagesstätte am Gutspark

• Kindertagesstätte Campus Hellwinkel

• Kindertagesstätte am Klinikum

• Kinder- und Familienzentrum am Ring

• Kindertagesstätte Steimker Gärten

• Kindertagesstätte an der Schule

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Auf Grundlage der Allergie- oder Unverträglichkeitsinformation und einer ärztlichen Bescheinigung nimmt unsere Ökotrophologin eine Bewertung der Verpflegungsmöglichkeiten vor und vereinbart ggf. ein Einzelfallgespräch mit Ihnen. In dem Gespräch werden nach Bedarf Detailinformationen zu der Allergie oder Unverträglichkeit besprochen und die Verpflegungsmöglichkeiten abgestimmt. 


HINWEISE: 

• Solange keine ärztliche Bescheinigung vorliegt, kann keine Sonderkostverpflegung erfolgen. 

• Die angegebene Allergie oder Unverträglichkeit auf dem Anmeldeformular und der Bescheinigung müssen übereinstimmen.

• Die Bescheinigung darf grundsätzlich nicht älter als 12 Monate sein. 

• Alle Informationen auf der Bescheinigung (Allergie / Unverträglichkeit, Datum, Arztstempel etc.) müssen gut erkennbar sein.


Wir bitten um Ihr Verständnis, sollte im Einzelfall die Verpflegung Ihres Kindes nicht über uns erfolgen können. In jedem Fall versuchen wir, in Absprache mit allen Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung zu finden. 


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Auf Grundlage der Allergie- oder Unverträglichkeitsinformation und einer ärztlichen Bescheinigung nimmt unsere Ökotrophologin eine Bewertung der Verpflegungsmöglichkeiten vor und vereinbart ggf. ein Einzelfallgespräch mit Ihnen. In dem Gespräch werden nach Bedarf Detailinformationen zu der Allergie oder Unverträglichkeit besprochen und die Verpflegungsmöglichkeiten abgestimmt. 


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• Solange keine ärztliche Bescheinigung vorliegt, kann keine Sonderkostverpflegung erfolgen. 

• Die angegebene Allergie oder Unverträglichkeit auf dem Anmeldeformular und der Bescheinigung müssen übereinstimmen.

• Die Bescheinigung darf grundsätzlich nicht älter als 12 Monate sein. 

• Alle Informationen auf der Bescheinigung (Allergie / Unverträglichkeit, Datum, Arztstempel etc.) müssen gut erkennbar sein.


Wir bitten um Ihr Verständnis, sollte im Einzelfall die Verpflegung Ihres Kindes nicht über uns erfolgen können. In jedem Fall versuchen wir, in Absprache mit allen Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung zu finden. 


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